Abholungen & Rückgaben in Aubing ab 50 Euro möglich.
0170 611 51 68 oder 01515 699 69 76
In Bogenhausen ab 100 Euro
Im Hauptlager Feldmoching ab 100 Euro

AGBs der Firma Schallinger und deren Partner

Wir machen ausschließlich Geschäfte mit volljährigen und geschäftsfähigen Personen. Bei Bestellungen von Minderjährigen muss uns die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen oder eine andere volljährige geschäftsfähige Person mietet das gewünschte Equipment bei uns an. Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Vermietbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sämtliche Angebote unsererseits bleiben so lange unverbindlich, bis Sie von uns schriftlich bestätigt werden (= Auftragsbestätigung!), da unsere Technik & Dienstleistungen bis dahin jederzeit anderweitig vergeben werden können. Sollten einzelne Klauseln unserer Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt eine gesetzlich mögliche, durch welche das erstrebte wirtschaftliche Ziel weitgehend erreicht wird. Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer Firma. Gerichtsstand ist München. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt Deutsches Recht in Form des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§1 Mietzeit/Miethöhe/Sicherheitsleistung

Alle unsere Vermietpreise gelten von „heute auf (über)morgen“, bzw. von Samstag auf Montag und sind jeweils die Endpreise ohne MwSt. – da der Inhaber Bernd Kisslinger laut § 19 UStG nicht MwSt.-pflichtig ist. Ebenso sind es Barzahlerpreise bei Abholung. Transporte unsererseits werden nur nach erfolgter Vorkasse durchgeführt. Wurde kein Rabatt schriftlich vereinbart, so addiert sich der Vermietpreis Tag für Tag nach den aktuellen Preisen je Nacht. Die Mietzeit errechnet sich vom Tage, an dem die Geräte unser Lager verlassen bzw. für den sie verbindlich bestellt sind, bis zum Zeitpunkt der Rücklieferung an unser Lager, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Unser Abholtermin ist verbindlich. Sollte der Abholtermin Ihrerseits nicht eingehalten werden können, so kann unter Umständen (alle Leute anderweitig im Einsatz) eine spätere Warenausgabe nicht mehr erfolgen. Wir bitten daher zu Ihrer Sicherheit um Pünktlichkeit. Soweit die Geräte zwar am vereinbarten Tag, aber erst grob verspätet (Verspätung ab einer Stunde!) nach dem schriftlich vereinbarten Rückgabetermin wieder angeliefert werden, wird der halbe Nachtpreis für den nächsten Tag in Rechnung gestellt. Können die Geräte nicht innerhalb einer halben Stunde nach dem schriftlich fixierten Abholtermin (bei Abholung durch uns!) abgeholt werden, so kann die Abholung nicht mehr durchgeführt werden und die Geräte sind dann am nächsten Werktag nach Terminvereinbarung uns zurück zu geben! Werden unsere Geräte erst Tage/Wochen nach dem Rückgabetermin wieder zurück geliefert, so hat der Mieter alle uns anfallenden Ausfallkosten, sowie hat der Mieter jeweils pro Verzugstag den aktuellen Preis je Nacht in voller Höhe zu tragen. Die Mindestgebühr pro Mietvorgang ist eine volle Nachtmiete. Versandbereitschaft aus unserem Lager ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn auf Veranlassung des Mieters die Geräte später als vereinbart das Lager verlassen. Kosten für Hin- und Rücktransport, für Auf- und Abbau sowie für Betreuung der Geräte werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet. Wird auf Kundenwunsch weniger als die bestellte Mietware mitgenommen (z.B.: wegen zu kleinem Transportfahrzeug des Kunden!), kann kein Abzug des vereinbarten Mietpreises verlangt werden. Ebenso kann kein anderweitiger, kleinerer oder anderweitiger Ersatz (z.B.: kleinere/andere Lautsprecher/Scheinwerfer o.Ä. !) vor Ort bei der Abholung verlangt werden! Der Kunde kann aber natürlich dann vor Ort stornieren, was wiederum einer Nichtabholung gleich kommt – siehe §2a!

§2a Stornierung und Stornierungsgebühren für sämtliche Mietartikel

Die Firma Schallinger kann ohne Monierung 7 Tage vor Transportaufträgen den Auftrag stornieren, wenn keine rechtzeitige Vorkassenleistung eingegangen ist. Der Kunde kann von seiner Bestellung zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die Firma Schallinger Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen MwSt. Die Firma Schallinger kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:

– wird ein Auftrag nach schriftlicher Auftragsbestätigung storniert, so wird eine Gebühr von 20% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.

– wird ein Auftrag innerhalb von einer Woche vor dem vereinbarten Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 40% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.

– wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 50% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt. –

Bei Nichtabholung der bestellten Gerätschaften berechnen wir 70% des Auftragswertes, außer der Kunde/Besteller kann nachweisen, dass der Firma Schallinger überhaupt ein bzw. ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


Eine Stornierung hat immer schriftlich (E-Mail, Brief usw.) zu erfolgen – eine rein mündliche/telefonische Stornierung genügt nicht! Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Stellen wir bei der Rückgabe der Geräte irgendwelche Schäden fest, so haben wir das Recht, die Kaution vorläufig einzubehalten. Die Abrechnung erfolgt dann schriftlich nach Reparatur der Geräte. Sollte Barzahlung bei Abholung, Lieferung oder nach dem Aufbau der Gerätschaften vereinbart sein und der Mieter kann oder will sich nicht an diese Vereinbarung haltenso hat der Vermieter das Rechtdie Herausgabe zu verweigern, bzw. evtl. wieder abzubauen und/oder wieder zu fahren. In diesem Fall – wenn sich also der Mieter nicht an die Barzahlungsvereinbarung im Voraus hält – storniert der Mieter somit automatisch seine Bestellung und es werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

§2b Stornierung und Stornierungsgebühren für DJ-Aufträge

Der Kunde kann von seiner Bestellung zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die Firma Schallinger Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen MwSt. Die Firma Schallinger kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
– wird ein Auftrag nach schriftlicher Auftragsbestätigung storniert, so wird eine Gebühr von 20% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.
– wird ein Auftrag innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin storniert, so wird eine Gebühr von 40% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.

– wird ein Auftrag innerhalb von einer Woche vor dem vereinbarten Termin storniert, so wird eine Gebühr von 50% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Eine Stornierung hat immer schriftlich (E-Mail, Brief usw.) zu erfolgen – eine rein mündliche/telefonische Stornierung genügt nicht! Sollte Barzahlung beim Termin vereinbart sein und der Mieter kann oder will sich nicht an diese Vereinbarung haltenso hat der DJ das Recht wieder abzubauen und/oder wieder zu fahren. In diesem Fall – wenn sich also der Mieter nicht an die Barzahlungsvereinbarung im Voraus hält, storniert der Mieter somit automatisch seine DJ-Bestellung und es werden 80% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Eine Stornierung der Firma ist nur möglich bei Ausfall des gebuchten DJ ́s (Krankheit, Unfall, Autopanne usw.). Die Firma versucht dann selbstverständlich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – gleichwertigen Ersatz zu stellen. Sollte dies der Firma aber nicht gelingen, entstehen dem Kunden natürlich keinerlei Stornierungskosten. Ebenso können aber auch keine Schadensersatzansprüche an die Firma aufgrund des Ausfalls des DJ ́s (und damit auch des Ausfalls der mitgebuchten Musik- und/oder Lichtanlage) gestellt werden. Wir wollen aber hier auch nochmals explizit darauf hinweisen das dieser Fall (Ausfall des DJ ́s ohne Ersatzlösung durch uns) in über 30 Jahren noch kein einziges Mal vorgekommen ist!

§3 Pflichten des Mieter & Abholung der Mietware

Die Rausgabe & Rücknahme von schweren Gerätschaften (insbesondere Subwoofer und Endstufen!) kann vor Ort vom Ausgabe-/Rücknahmepersonal verweigert werden, wenn die Mietware nicht von den abholenden/rückgebenden Personen selbst transportiert werden kann (z.B.: 2 Personen je Subwoofer!). Bei der Rausgabe kommt dies dann einer Stornierung gleich! Für die Rückgabe müsste dann ein neuer Termin vereinbart werden! Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln und diese in einwandfreiem, sauberem Zustand wieder an uns zu übergeben. Grobe Verschmutzungen, wie z.B. Sandstaub, Unrat oder Ähnliches, die eine Inspektion (Öffnen, Prüfen & Reinigen) der Geräte notwendig machen, werden zum aktuellen Arbeitsstundenpreis separat in Rechnung gestellt. Ebenso wird für jedes nicht aufgerollte Kabel 1,- € zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Mieter hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der gemieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er automatisch die ordnungsgemäße Lieferung an. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber einzustehen haben, auf eigene Kosten zu versichern und zwar ab Versand oder Übernahme von unserem Lager bis zur Rücklieferung an unser Lager, oder eventuelle Schäden und Folgekosten in voller Höhe selbst zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen/Schadensgutachten/Versandkosten beschädigter Geräte gehen zu Lasten des Mieters, auch wenn diese erst in den nächsten Tagen nach Prüfung von uns festgestellt werden können. Alle während der Mietdauer auftretenden Schäden und damit notwendigen Reparaturen oder damit verbundenen Neuanschaffungen (z.B.: bei Totalschaden) unserer angemieteten Waren während der Mietdauer gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt. Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet noch überlassen, bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen sie nur im Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiken. Selbstabholer oder beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die gelieferten Gegenstände sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Geräte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Mieter stellt uns während der Mietzeit von allen Risiken aus dem Mietgut – insbesondere Schäden Dritter durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte – frei.

§4 Haftung des Mieters/Vermieters/Gefahrentragung/Gewährleistung

Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der Übergabe an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort. Für

Nutzungsausfall, der uns dadurch entsteht, dass die Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden, und für erforderliche Instandsetzungskosten haftet der Mieter. Nicht zurückgebrachte Gegenstände werden nach einer Woche Rückgabefrist voll in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt die Transportgefahr für den Hin- und Rücktransport der von ihm gemieteten Geräte, außer wir übernehmen den Transport und/oder Auf- und Abbau. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiven Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt vor allem auch bei Ausfall technischer Komponenten (z.B.: CD-Player, Mixer, Verstärker, Lichteffekt, Scheinwerfer usw.). Es handelt sich bei unserer Mietware teilweise um vielfach gebrauchte, elektronische Bauteile. Und Elektronik kann leider zu jeder Zeit an jedem Ort ohne unser Zutun versagen, bzw. kaputt gehen. Um vollständig sicher zu gehen empfehlen wir für wichtige Komponenten (z.B.: Verstärker und Mixer!) einen Ersatz hinzu zu buchen. Der Mieter trägt das volle Risiko aus Beschädigung oder Diebstahl der gemieteten Geräte. Schäden durch falsche Handhabung oder Bedienung gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter haftet weder für Personen-, noch für Sachschäden, die durch den Einsatz der Geräte zustande kommen. Mit rügeloser Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich des Zubehörs werden diese als mängelfrei anerkannt. Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt. Stellt der Mieter einen Schaden an der Mietsache fest, so hat er umgehend telefonisch und per E-Mail den Vermieter zu benachrichtigen, damit dieser gegebenenfalls für Abhilfe sorgen kann. Tut er dies nicht oder erst verspätet (z.B.: erst nach der Veranstaltung!) so kann später kein Abzug vom Mietzins geltend gemacht werden. Der Vermieter wird versuchen (je nach Tageszeit oder evtl. Auslastung ist es ihm aber vielleicht auch leider überhaupt nicht möglich!) für adäquaten Ersatz zu sorgen – hierzu muss der Kunde die beschädigte Mietsache im Lager austauschen lassen, bzw. er bekommt evtl. im Lager adäquaten Ersatz zusätzlich ausgehändigt. Evtl. zusätzliche Transportkosten (falls der Kunde nicht kommen will oder kann) für die Austauschware gehen zu Lasten des Mieters – wir empfehlen ausdrücklich, dass unsere Ware immer durch geschultes Personal transportiert, sowie auf- und abgebaut wird. Die Rückgabe ist erst mit der Prüfung aller Mietgegenstände im Lager durch uns abgeschlossen. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des ordnungsgemäßen Zustandes der zurückgegebenen Mietsachen. Sollten wir einen von uns bestätigten Transport- und/oder Dienstleistungsauftrag (Auf- & Abbau, Tontechniker usw.) wegen höherer Gewalt (Ausfall des Transporters und/oder der Angestellten/Beauftragten) nicht ausführen können, so dürfen uns aus diesem Grund keinerlei Regressansprüche auferlegt werden, falls die Veranstaltung deswegen teilweise oder auch ganz ausfallen muss, bzw. erheblich beeinträchtigt ist. Das selbe gilt bei Stornierung durch Zahlungsverzug!

§5 Zahlungsbedingungen/Zahlungsweise/Zahlungsverzug/Veranstaltungsablauf

Im Falle von Zahlungsrückständen sind wir befugt, die vermieteten Gegenstände jederzeit und ohne Rücksicht darauf, wo sich die Geräte befinden, wieder an uns zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, an der Rücknahme mitzuwirken, insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen und sie herauszugeben. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Eintritt von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für noch folgende Lieferungen aus laufenden Aufträgen Vorauszahlungen zu erheben. Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigt uns, Rechnungen sofort fällig zu stellen. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht unseren Kunden nicht zu. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, sobald eine fällige Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen oder zum Zahlungsziel ausgeglichen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, alle offenen Rechnungen zum sofortigen Ausgleich fällig zu stellen, Verzugszinsen von fünf Prozent über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Auftragsbestätigungen verlieren bei Zahlungsverzug Ihre Gültigkeit! Dem Mieter obliegt es, den Veranstaltungsort mit den benötigten Anschlüssen für Energie, Kommunikation usw. zu versorgen. Der ungehinderte Zugang zum Veranstaltungsort (Parkmöglichkeiten, Aufzug usw.) sind der Firma Schallinger samt Aushilfspersonal uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei einem Aufzugausfall könnnen wir ganz oder teilweise vom Auftrag zurück treten – es fallen dann aber auch nur 50% Stornierungskosten an. Sollten wir den Auftrag trotzdem noch über Treppen und/oder mit Wartezeit ausführen, ist ein dementsprechender Aufschlag sofort fällig! Etwaige Parkgebühren usw., die uns im Auftrag des Mieters entstehen, sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen (gilt ebenso bei DJ-Aufträgen!). Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Sicherheitsbestimmungen wie Brand- und Personenschutz einzubeziehen und zu berücksichtigen. Unsere Technik muss für unser Technikpersonal immer frei zugänglich sein.

§6 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht. Persönliche Gegenstände des Kunden, die der Kunde bei uns zurück lässt – egal ob bei Abholung oder Rückgabe unserer Mietware – werden nach 4 Wochen ohne Monierung von uns kostenfrei entsorgt!